Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Architekturbüro Klein
Inhaber: Egzon Haklaj (Einzelunternehmer)
Nordrhein-Westfalen
§1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Architekturbüro Klein, Inhaber Egzon Haklaj (nachfolgend „Architekt“) und seinen Auftraggebern.
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Die Leistungen werden gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern erbracht.
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Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
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Gegenstand des Vertrages sind Architekten- und Planungsleistungen für Neubau-, Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und gewerbliche Bauvorhaben.
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Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Architektenvertrag.
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Soweit nichts anderes vereinbart ist, orientieren sich die Leistungen an den Leistungsphasen der HOAI in der jeweils geltenden Fassung.
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Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
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Verzögerungen aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Architekten.
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Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen.
§4 Honorar
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Das Honorar richtet sich nach der individuellen schriftlichen Vereinbarung.
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Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Honorierung auf Grundlage der anrechenbaren Kosten und gemäß den Regelungen der HOAI.
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Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Kopien, Drucke, Modelle, Gutachten, besondere Nachweise, Behördengebühren) werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
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Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsstand sind zulässig.
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
§5 Termine und Fristen
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Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
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Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Auflagen oder fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
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Die vom Architekten erbrachten Planungsleistungen sind urheberrechtlich geschützt.
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Mit vollständiger Honorarzahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für das vertraglich vereinbarte Bauvorhaben.
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Eine Weitergabe der Planunterlagen oder Nutzung für andere Projekte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Architekten.
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Der Architekt ist berechtigt, das Projekt zu Dokumentations- und Referenzzwecken (z. B. Website, Wettbewerbe) zu veröffentlichen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
§7 Haftung
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Der Architekt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).
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Für Schäden haftet der Architekt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Architekt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.
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Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§8 Kündigung
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Der Vertrag kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.
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Im Falle einer freien Kündigung durch den Auftraggeber steht dem Architekten das Honorar für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie eine Vergütung für nicht mehr erbrachte Leistungen gemäß § 648 BGB zu.
§9 Verbraucherstreitbeilegung
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Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt:
Der Architekt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§10 Datenschutz
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Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
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Details sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§11 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Architekturbüros in Nordrhein-Westfalen.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
